Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bogensee-perspektiv.de.
Als öffentliche geförderte Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- 9.1.4.3 Kontrast (Minimum): Einige Links und Bedienelemente weisen einen unzureichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund auf. Personen mit Sehbeeinträchtigungen können diese Inhalte daher nur eingeschränkt wahrnehmen.
- 9.2.2.2 Pause, Stopp, Ausblenden: Animationen oder automatisch ablaufende Bewegungseffekte lassen sich derzeit nicht anhalten oder ausblenden. Dies kann für Nutzerinnen und Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen oder erhöhter Sensibilität gegenüber Bewegung eine Barriere darstellen.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Oktober 2025 erstellt.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter post@bogensee-perspektiv.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle BGG.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.